{"id":97,"date":"2020-04-22T16:50:25","date_gmt":"2020-04-22T14:50:25","guid":{"rendered":"http:\/\/wentker-druck.de\/shop\/?page_id=97"},"modified":"2020-04-22T16:50:25","modified_gmt":"2020-04-22T14:50:25","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/wentker-druck.de\/shop\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p><strong>AGB<\/strong><br \/>\n1 Verbindlichkeit<br \/>\nAuftr\u00e4ge werden von uns nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgef\u00fchrt, es sei denn wir h\u00e4tten schriftlich etwas anderes best\u00e4tigt.<\/p>\n<p>2 Gegenleistung<br \/>\n1. Unsere Preisangebote werden erst verbindlich, wenn wir den Auftrag best\u00e4tigen. Tritt mehr als 4 Monate nach Vertragsschluss eine wesentliche \u00c4nderung von Preisfaktoren ein, so kann jeder Vertragspartner die Neufestsetzung des Preises auf dem Verhandlungswege verlangen.<br \/>\nUnsere Preise enthalten keine Mehrwertsteuer, wenn nichts anderes erw\u00e4hnt ist. Unsere Preise gelten ab Werk. Sie schlie\u00dfen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.<br \/>\n2. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen (sogenannte Bestellerkorrekturen) einschlie\u00dflich dem durch sie verursachten Maschinenstillstand werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.<br \/>\n3. Skizzen, Entw\u00fcrfe, Probedrucke, Muster und \u00e4hnliche Vorarbeiten werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.<\/p>\n<p>3 Zahlung<br \/>\n1. Die Zahlung (Nettopreis zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gew\u00e4hren wir 2 Prozent Skonto.<br \/>\n2. Bei Bereitstellung gr\u00f6\u00dferer Papier- und Kartonmengen oder besonderer Materialien k\u00f6nnen wir hierf\u00fcr sofortige Zahlung verlangen.<br \/>\n3. Gegen\u00fcber unseren Anspr\u00fcchen k\u00f6nnen Zur\u00fcckbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>4 Zahlungsverzug<br \/>\n1. Mit \u00dcberschreiten eines Zahlungszieles tritt Verzug ein, ohne dass es unsererseits noch einer Mahnung bedarf.<br \/>\n2. Eine wesentliche Verschlechterung in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Auftraggebers berechtigt uns, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht f\u00e4lligen Rechnungen zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zur\u00fcckzuhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Auftr\u00e4gen einzustellen. Dies gilt auch, wenn ein Zahlungsziel \u00fcberschritten wird.<\/p>\n<p>5 Lieferung<br \/>\n1. Den Versand nehmen wir f\u00fcr den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt, jedoch ohne \u00dcbernahme einer Haftung, auf billigstem und schnellstem Wege vor. Die Ware ist nach den Allgemeinen Speditionsbedingungen oder den Bedingungen von Bundesbahn und Bundespost versichert.<br \/>\n2. Liefertermine sind nur g\u00fcltig, wenn sie von uns ausdr\u00fccklich schriftlich best\u00e4tigt werden.<br \/>\n3. Geraten wir mit unseren Leistungen in Verzug, so ist uns zun\u00e4chst eine angemessene Nachfrist zu gew\u00e4hren. Nach Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zur\u00fccktreten. Schadenersatz kann nicht verlangt werden.<br \/>\n4. Betriebsst\u00f6rungen \u2014 sowohl im eigenen Betrieb wie auch in dem eines Zulieferanten \u2014 insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr sowie alle sonstigen F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt, berechtigen uns zur Nachlieferung oder zur K\u00fcndigung des Vertragsverh\u00e4ltnisses.<\/p>\n<p>6 Eigentumsvorbehalt<br \/>\nDas Eigentum an unseren Lieferungen geht erst nach Eingang aller Zahlungen bzw. Einl\u00f6sung aller Wechsel aus der Gesch\u00e4ftsverbindung auf den Besteller \u00fcber, auch wenn Zahlungen f\u00fcr besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung f\u00fcr unsere Saldoforderung. Be- und Verarbeitung erfolgen f\u00fcr uns unter Ausschluss des Eigentumserwerbs nach \u00a7 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung in H\u00f6he des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns geh\u00f6renden Waren durch den K\u00e4ufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren z.Z. der Verarbeitung. F\u00fcr die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der K\u00e4ufer darf unser Eigentum nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr, zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern. Er ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware nur mit der Ma\u00dfgabe berechtigt und erm\u00e4chtigt, dass die Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gem\u00e4\u00df nachstehendem Absatz auf uns \u00fcbergeht. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.<\/p>\n<p>Die Forderungen des K\u00e4ufers aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleich, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer weiterver\u00e4u\u00dfert wird. Die abgetretene Forderung dient zur Sicherung in H\u00f6he des Wertes der jeweils ver\u00e4u\u00dferten Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zusammen mit anderen nicht uns geh\u00f6renden Waren ohne oder nach Verarbeitung ver\u00e4u\u00dfert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nur in H\u00f6he des Wertes der Vorbehaltsware.<\/p>\n<p>Der K\u00e4ufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung bis zu unserem jederzeitigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, \u00fcber derartige Forderungen durch Abtretung zu verf\u00fcgen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns, seinem Abnehmer, bekanntzugeben. \u00dcbersteigt der Wert der f\u00fcr uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so sind wir auf Verlangen des K\u00e4ufers insgesamt zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet. Von einer Pf\u00e4ndung oder einer anderen Beeintr\u00e4chtigung durch Dritte muss uns der K\u00e4ufer unverz\u00fcglich benachrichtigen. Bis zum Eigentums\u00fcbergang hat der Besteller die Liefergegenst\u00e4nde gegen Feuer- und Wassersch\u00e4den zum vollen Wert zu versichern. Soweit im Ausland die G\u00fcltigkeit des Eigentumsvorbehalts an besondere Voraussetzungen oder Formvorschriften gekn\u00fcpft ist, ist der Besteller verpflichtet, f\u00fcr deren Erf\u00fcllung Sorge zu tragen.<\/p>\n<p>7 Beanstandungen<br \/>\n1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgem\u00e4\u00dfheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur \u00fcbersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu pr\u00fcfen.<br \/>\n2. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zul\u00e4ssig.<br \/>\n3. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir unter Ausschluss anderer Anspr\u00fcche nur zur Nachbesserung und Ersatzlieferung verpflichtet.<br \/>\n4. M\u00e4ngel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.<br \/>\n5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren k\u00f6nnen geringf\u00fcgige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt f\u00fcr den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.<br \/>\n6. F\u00fcr Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials k\u00f6nnen wir nur im Rahmen der Bedingungen des jeweiligen Zulieferanten verantwortlich gemacht werden. In einem solchen Fall treten wir auf Verlangen unsere Anspr\u00fcche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber ab.<br \/>\n7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5 Prozent, bei Farben- oder besonders schwierigen Drucken bis zu 10 Prozent jeweils zuz\u00fcglich der Toleranzs\u00e4tze der Papiererzeuger (z.Z. plus\/minus 10 Prozent) k\u00f6nnen nicht beanstandet werden.<\/p>\n<p>8 Auf Lager nehmen, verwahren<br \/>\n1. Rohstoffe, Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung auf Gefahr des Auftraggebers und gegen besondere Verg\u00fctung verwahrt.<br \/>\n2. F\u00fcr sonstige in Verwahrung genommene Sachen haften wir nur, soweit wir die eigen\u00fcbliche Sorgfalt au\u00dfer acht lassen.<br \/>\n3. Sollen die in Verwahrung genommenen Sachen versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.<\/p>\n<p>9 Periodische Arbeiten<br \/>\nVertr\u00e4ge \u00fcber regelm\u00e4\u00dfig wiederkehrende Arbeiten k\u00f6nnen nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres gek\u00fcndigt werden.<\/p>\n<p>10 Urheberrecht<br \/>\nF\u00fcr die Pr\u00fcfung des Rechts der Vervielf\u00e4ltigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielf\u00e4ltigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entw\u00fcrfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleiben, vorbehaltlich ausdr\u00fccklicher anderweitiger Regelung, dem Lieferanten.<br \/>\nNachdruck oder Vervielf\u00e4ltigung \u2014 gleichg\u00fcltig in welchem Verfahren \u2014 auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des Lieferanten nicht zul\u00e4ssig.<br \/>\nDruckplatten (Metallplatten, Steine usw.), Druckzylinder, Lithographien, Kopiervorlagen (Negative oder Diapositive auf Film oder Glas), Matern, Stanzen und dergl. bleiben Eigentum des Lieferanten (Druckerei), auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden.<br \/>\nDruckst\u00f6cke (Original- und Duplikatklischees) und Pr\u00e4geplatten bleiben Eigentum des Lieferanten (Druckerei), es sei denn, dass sie gesondert in Rechnung gestellt werden.<br \/>\nDer Lieferant ist nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopiervorlagen an den Besteller zu liefern. F\u00fcr fremde Druckst\u00f6cke, Manusskripte und andere Gegenst\u00e4nde, die nach Erledigung des Auftrages vom Auftraggeber binnen 4 Wochen nicht abgefordert sind, \u00fcbernimmt der Lieferant keine Haftung.<\/p>\n<p>11 Erf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit<br \/>\n1. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis enstehenden Anspr\u00fcche und Rechtsstreitigkeiten einschlie\u00dflich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Lieferanten.<br \/>\n2. Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>AGB 1 Verbindlichkeit Auftr\u00e4ge werden von uns nur zu den nachstehenden Bedingungen ausgef\u00fchrt, es sei denn wir h\u00e4tten schriftlich etwas anderes best\u00e4tigt. 2 Gegenleistung 1. 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